Liebe Patienten,

seit dem 01. Oktober 2022 gilt für Sie als Patient eine bundesweite Verpflichtung zum Tragen einer FFP2 Maske in Arztpraxen. Daher bitten wir Sie, unsere Arztpraxis auch nur mit einer FFP2 Maske zu betreten. Zu Impf- oder Testnachweis für COVID19 sind Sie hingegen nicht verpflichtet.

Kategorien: CoronaPraxis

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